Gastgeberklar Ort prüfen

Was kostet eine Buchung?

Gastgeberklar kennt die Regeln Ihres Orts und fragt nur, was dort zählt. Das Ergebnis steht sofort da.

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Viele Buchungen bei Airbnb? Ganzen Export auswerten

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Gastgeberklar soll Ihre Buchungen von Airbnb, Booking.com und Direktbuchungen einlesen, die Abgabe berechnen und die Meldung vorbereiten. Sie prüfen und reichen ein.

Vorschau der geplanten Software. Beispielbuchungen, Beträge live nach den Regeln von Hamburg berechnet.

In Arbeit: Kurorte erfassenaktualisiert

39 %des Plans bis zum Start erledigt

12 von 31 Schritten erledigtSoftware selbst: 0 von 7

Zuletzt geschafft

Eigene Adresse: gastgeberklar.de

Gastgeberklar ist jetzt unter gastgeberklar.de erreichbar. Alte Links leiten automatisch weiter.

Zum Entwicklungslog

Eine E-Mail, wenn der Autopilot startet.

Keine Werbung dazwischen, jederzeit abmeldbar.

Muss ich als privater Gastgeber überhaupt Übernachtungssteuer abführen?

In Städten mit einer solchen Abgabe gilt sie in der Regel auch für private Ferienwohnungen und vermietete Zimmer. Pflichtig zur Anmeldung ist meist der Betreiber der Unterkunft, also Sie. Die Details regelt die Satzung Ihrer Stadt.

Führt Airbnb die Steuer nicht automatisch ab?

Nur in einzelnen Städten und nur für Buchungen über Airbnb. In Dresden zum Beispiel zieht Airbnb die Beherbergungssteuer ein, Gastgeber müssen aber trotzdem eine Meldung abgeben. Buchungen über Booking.com oder direkt versteuern Sie selbst. Für welche Orte Airbnb einzieht, zeigt die Übersicht zu Airbnb.

Und die Kurtaxe in Urlaubsorten?

Kurtaxe oder Kurbeitrag erheben vor allem staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte, etwa an der Küste und in den Bergen. Die PLZ-Suche erkennt alle rund 1.400 Gemeinden aus den amtlichen Kurortlisten der Länder. Die genauen Beträge regelt die Satzung des Orts; einige Orte haben wir schon im Detail aufgenommen, weitere folgen.

Mein Ort ist kein Kurort. Muss ich dann gar nichts zahlen?

Nicht unbedingt. Kurtaxe erheben fast nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte. Die Übernachtungsteuer hängt davon aber nicht ab: Jede Gemeinde kann sie per Satzung einführen, so wie Köln oder Berlin. Airbnb zieht sie nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt und Wiesbaden ein, überall sonst melden Sie selbst an. Für Gemeinden, die wir noch nicht erfasst haben, steht in der Ortsinfo deshalb „nicht abschließend geprüft“. Unabhängig davon sind Mieteinnahmen in der Regel einkommensteuerpflichtig.

Woher stammen die Angaben?

Aus den Satzungen, Merkblättern und Hinweisen der Städte selbst. Ein Klick auf „Offizielle Quelle geprüft“ zeigt die Quellen und das Prüfdatum. Wo wir etwas noch nicht bestätigen konnten, steht „Noch in Prüfung“.

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. Wir stellen Informationen und Rechenhilfen bereit. Für Ihre persönliche steuerliche Situation wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder an das Steueramt Ihrer Stadt.